„Allein Gersten, Hopfen und Wasser“ – Rein sei das Bier!

Das Reinheitsgebot vom 23. April 1516 gilt als das älteste, heute noch gültige Verbraucherschutzgesetz der Welt. Es stand und steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die den heutigen Regulierungen zugrunde liegt.

GESCHICHTE UND HERKUNFT DES DEUTSCHEN REINHEITSGEBOTS

Das Bayrische Reinheitsgebot von 1516 regelte die Zutaten für Bier. Die damalige Festlegung der Zutaten ist die Grundlage für das Vorläufige Biergesetz von 1993, auf dem die Bierherstellung in Deutschland bis heute beruht. Denn deutsches Bier war vor 1516 nicht immer ein Hochgenuss. Stechapfel, Binsenkraut, Eier, Pech, Kreide, Ruß – alles soll da angeblich reingewandert sein. Im besten Fall schmeckte das Bier damit recht grausig, im schlimmsten Fall war es giftig bis tödlich. Die Verkündung der heute als Reinheitsgebot bekannten Verordnung erfolgte also nicht aus heiterem Himmel. Sie stellte vielmehr den Höhepunkt einer jahrelang dauernden Entwicklung dar. Dabei ging es den Obrigkeiten und Instanzen darum, durch dieses Gebot die Qualität des Bieres, welches damals ein Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung gewesen war, zu verbessern bzw. sicherzustellen. Am Georgitag, dem 23. April, 1516 erließen die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt ein Gesetz, das bis heute die Braukunst prägt.

„Wir wöllen auch sonderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unn auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer Stückh / dann allain Gersten / Hopffen / und Wasser / genommen und gepraucht sölle werden.“

Im Laufe der Jahrhunderte wurde der Text mehrfach angepasst und verändert. So wurde beispielsweise im 19. Jahrhundert Hefe als vierte Zutat in die Verordnung aufgenommen. Am 3. Juni 1906 übernahm das Deutsche Reich für die Bierherstellung einheitlich das Bayrische Reinheitsgebot, weshalb heute allgemein auch vom Deutschen Reinheitsgebot gesprochen wird. Noch heute gilt das Reinheitsgebot als Qualitätssiegel für Bier.  🙂

VOM REINHEITSGEBOT HEUTE – UND DEM GLÜCK, ÖSTERREICHER ZU SEIN

Wie aktuell ist das Reinheitsgebot von 1516 aber eigentlich heute? Die damalige Festlegung der Zutaten ist die Grundlage für das sogenannte Vorläufige Biergesetz, auf dem die Bierherstellung in Deutschland heute beruht. Deutsches Bier ist deshalb auch heute nach wie vor ein reines Naturprodukt im Sinne des Reinheitsgebots von 1516. Denn trotz des Einsatzes modernster Brautechnik hat sich am Grundprinzip nichts geändert: Gebraut wird nach dem Reinheitsgebot. Im Unterschied zu Brauereien in Österreich dürfen deutsche Brauereien bis heute nicht mit neuen Zutaten experimentieren – bzw. das Ergebnis nicht „Bier“ nennen. Dass bei uns etwa Weizenmalz für die schöne Trübung des untergärigen Zwicklbiers sorgen darf, ist nur einer der Vorzüge, um die einige der streng reglementierten deutschen Brauer uns Österreicher beneiden. Denn auch hierzulande ist Bier ein reines Naturprodukt, das auf den immer gleichen Grundzutaten beruht, die Brauereien dürfen aber z.B. mit Gewürzen und Kräutern neue aufregende Bierkreationen brauen, die die beliebten traditionellen Sorten ergänzen. Zum Glück, denn so können wir bei der Brau Union Österreich Bier in vielen Geschmacksfacetten anbieten und unsere KundInnen begeistern! 😉

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